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Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Dakhla

Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage (nicht für 3 Monate!). Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Dakhla weiterlesen

Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Laayoune

Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage. Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Laayoune weiterlesen