Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Dakhla

Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage (nicht für 3 Monate!). Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie!

Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt nach dem Muster wie wir es in Laayoune gemacht haben. Es verdoppelt sich nur die Anzahl der Passbilder und der Kopien.

Ablauf und Unterlagen

4 (!) Werk-Tage vor Ablauf der regulären Aufenthaltserlaubnis geht man in Dakhla zur Polizei (GPS: 23.70032 N, -15.93178 W).  Wer früher kommt wird wieder weggeschickt. Mitzubringen sind 2 Kopien jeweils von der Hauptseite der Pässe, der Seiten mit dem Einreisestempel und der Personennummer und 2 Passbilder. Bei Abgabe der Unterlagen bekommt man einen Termin für den nächsten Tag zur Abholung der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für weitere 90 Tage.

So einfach kann das sein!!!

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