Wir machen jetzt mal etwas, was es auf unserem Blog bisher so noch nicht gab: wir schreiben Reisetagebuch! Denn die Tage in Marokko sind spannend! Besonders die erste Zeit müssen wir all unsere Eindrücke verarbeiten…
Immer wieder bekommen wir viele Fragen gestellt, wie es ist mit dem Wohnmobil nach Marokko zu fahren. Stimmen all die Vorurteile? Oder ist das alles Quatsch?
Chefchaouen
Viele planen einen Urlaub und sind nur wenige Wochen im Land, andere möchten gerne für 3 – 6 Monate in Marokko überwintern. Da sich die Fragen und Bedenken oft ähneln, fasse ich hier unsere Antworten für Dich zusammen.
Wie viele Menschen sind auch Wohnmobilisten „Gewohnheitstäter“. Wir lieben unsere Rituale. So folgte bisher unsere Einreise nach Marokko einem festen Ablauf: Wir fuhren nach Algeciras im Süden Andalusiens, kauften bei „Carlos“ in Palmones unser Fährticket, fuhren immer mit der Reederei „Balearia“ von Algeciras nach Ceuta über die Straße von Gibraltar. In Ceuta ging es runter von der Fähre und da man dann immer noch in Spanien ist (Ceuta/Sebta ist eine spanische Enklave), findet der Grenzübertritt erst nach 20 Fahrminuten auf dem Landweg statt. Nach der Einreise ging es immer zu unserem Gasflaschen-Dealer um wenig später den Marjane-Supermarkt in Tetouan zu plündern und unsere Maroc Telecom-SIM-Karte aufzuladen. Am Nachmittag fuhren wir zum zentral gelegenen Parkplatz und der erste grooooße Soukeinkauf wurde gestartet. Hinterher verbrachten wir auf diesem Parkplatz immer die erste Nacht in völliger Stille bis zum Muezzin-Weckruf. Genau so (von ein paar Überraschungen an der Grenze mal abgesehen (LINK) ) lief bei uns der Wechsel von Europa nach Afrika ab.
Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage (nicht für 3 Monate!). Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Dakhla weiterlesen →
Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage. Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Laayoune weiterlesen →
In Marokko kann man Fahrzeuge für maximal 180 Tage (nicht 6 Monate!) am Stück und je Kalenderjahr zollfrei einführen. Das Datum bis wann man das Fahrzeug wieder ausführen muss, wird vom Zoll auf dem Zoll-Formular, welches man bei der Einreise vorlegt, vermerkt. Ganz wichtig: DIESES DATUM BEI EINREISE SOFORT KONTROLLIEREN!!! Wer das Datum nicht kontrolliert, dem kann es passieren, dass er erst bei Ausreise merkt, dass die zollfreie Zeit des Fahrzeuges längst abgelaufen ist! Das kann Nerven und Geld kosten!