Weniger als 3 Monate „Aufenthalts-genehmigung“ für dein WOhnmobil bekommen?! So verlängerst du in Marokko

In Marokko kann man Fahrzeuge für maximal 180 Tage (nicht 6 Monate!) am Stück und je Kalenderjahr zollfrei einführen. Das Datum bis wann man das Fahrzeug wieder ausführen muss, wird vom Zoll auf dem Zoll-Formular, welches man bei der Einreise vorlegt, vermerkt. Ganz wichtig: DIESES DATUM BEI EINREISE SOFORT KONTROLLIEREN!!! Wer das Datum nicht kontrolliert, dem kann es passieren, dass er erst bei Ausreise merkt, dass die zollfreie Zeit des Fahrzeuges längst abgelaufen ist! Das kann Nerven und Geld kosten!

Zoll-Formular für die Einfuhr von Fahrzeugen
Zoll-Formular für die Einfuhr von Fahrzeugen

Dass man weniger erlaubte Zeit für das WOMO bekommt, passiert in der Regel nur dann, wenn man im gleichen Kalenderjahr schon einmal mit demselben Fahrzeug in Marokko war. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man regelmäßig in Marokko überwintert.

So war es bei uns: Einreise am 30.11.14. Da wir 2014 von Januar bis April bereits 4 Monate in Marokko waren, rechnete man uns vor, dass dann (6 minus 4 Monate) 2 Monate übrig bleiben. Einreise 30.11.14 plus 2 Monate = WOMO-Ausreise am 1.2.15. Dass am 1.1.15 ein neues Kalenderjahr beginnt und uns damit wieder 6 neue Monate zustehen, war in den nachfolgenden Gesprächen mit verschiedenen Zollbeamte und deren Chef nicht zu vermitteln. Sie sagten uns, dass wir in Januar einfach neu einreisen oder in Agadir zum Zoll gehen sollen.

Da wir am 2.1.15 nicht in der Nähe einer marokkanischen Grenz-Station sein wollten, planten wir dann die Zollverlängerung für unser WOMO in Agadir auf dem Hafengelände zu machen:

Zollgebäude im Hafen von Agadir
Zollgebäude im Hafen von Agadir

Das Zollamt (Douane) im Hafen Agadir hatte am 2.1.15 von 8.30 Uhr – 16 Uhr geöffnet. Wir beschlossen die Ersten zu sein, um hinterher weiter nach Süden zu fahren. Hier die GPS-Koodinaten vom Zoll-Büro: 30.4270185 N, -9.6272676 W

Man fährt bis zum beschrankten, auffälligen Hafen-Tor und biegt dann nach rechts ab. Dort ist der Parkplatz der Zoll-Behörde.

Parkplatz des Zoll im Hafen Agadir
Parkplatz vorm Zollgebäude im Hafen von Agadir

8.15 Uhr saßen wir also schon auf den Wartestühlen, nachdem wir dem wachhabenden Beamten das Zoll-Formular unter die Nase gehalten hatten. Das Wort „Prolongation“ schien auch hilfreich zu sein. 8.20 Uhr kam ein weiterer Beamter, nahm uns das Formular ab und 3 Minuten später hatten wir es zurück mit dem schriftlichen Vermerk, dass unser Wohnmobil nun bis Mitte Mai 2015 in Marokko verbleiben darf. Wir merkten deutlich, dass der „Rechenfehler“ bei Einreise öfter vorkommt und somit gerade in Agadir die Zoll-Beamten mit der Prozedur bestens vertraut sind!

Natürlich ist die Abwicklung auch in anderen Niederlassungen des marokkanischen Zolls (LINK) möglich. Es könnte aber sein, dass dort, wo wenig Wohnmobil-Touristen sind, die Beamten mit dem Vorgang nicht so bekannt sind.

Alles in allem also kein Drama! Da es nur in wenigen großen Städten ein Zoll-Amt gibt, ist es natürlich nervig seine geplante Reiseroute erheblich ändern zu müssen. Jeder, der schon ein paar Mal in Marokko war, ist aber mit der Zeit daran gewöhnt, dass Marokko „das wahre Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ ist. Also immer schön flexibel bleiben und Marokko genießen. 😉

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